Home

Shop

WBK

Marken

Veranstaltungen

Kontakt

WBK

Alles was Sie zur Waffenbesitzkarte wissen müssen.

 

Wenn Sie noch nicht im Besitz einer Waffenbesitzkarte (WBK) sind und gerne eine beantragen möchten helfen wir Ihnen gerne diesen Traum zu verwirklichen. Schreiben Sie uns, für nähere Informationen/Terminabsprachen (Waffensachkunde), eine Nachricht schreiben oder rufen Sie uns an.

In Deutschland ist der Erwerb und Besitz von Schusswaffen streng reglementiert. Um eine Waffenbesitzkarte (WBK) zu beantragen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und einen Antragsprozess durchlaufen. Beachten Sie, dass die genauen Anforderungen und der Ablauf je nach Bundesland variieren können.

Allgemeine Übersicht über den Prozess:

 

Schritt 1

Vorrausetzungen prüfen

 

Bevor Sie eine WBK beantragen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Sie müssen zuverlässig sein, das bedeutet, dass Sie keine Vorstrafen oder andere Umstände haben dürfen, die Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit aufkommen lassen.
  • Sie müssen persönlich geeignet sein, um eine Schusswaffe zu besitzen. Dies wird in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung nachgewiesen.
  • Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies kann beispielsweise der Schießsport, die Jagd oder der Sammlerbedarf sein.

 

 

;

Schritt 2

Mitgliedschaft im Schießsportverein oder Jagdgenossenschaft

 

Wenn Sie eine WBK für sportliche Zwecke beantragen, müssen Sie Mitglied in einem anerkannten Schießsportverein sein. Wenn Sie die WBK für die Jagd beantragen, benötigen Sie eine Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft oder einen gültigen Jagdschein.

 

 

;

Schritt 3

Waffensachkundeprüfung

 

Wenn Sie eine WBK für sportliche Zwecke beantragen, müssen Sie Mitglied in einem anerkannten Schießsportverein sein. Wenn Sie die WBK für die Jagd beantragen, benötigen Sie eine Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft oder einen gültigen Jagdschein.

 

 

;

Schritt 4

Antrag auf Waffenbesitzkarte stellen

 

Nun können Sie den Antrag auf eine Waffenbesitzkarte stellen. Dieser Antrag ist beim örtlichen Landratsamt oder der örtlichen Polizeibehörde erhältlich. Beachten Sie, dass Sie in der Regel spezifische Formulare verwenden müssen, die von Ihrer zuständigen Behörde bereitgestellt werden.

 

 

;

Schritt 5

Unterlagen einreichen

 

Reichen Sie Ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein. Dazu gehören in der Regel:

  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto.
  • Eine Kopie Ihrer Waffensachkundeprüfung.
  • Eine ärztliche Bescheinigung über Ihre geistige und körperliche Eignung.
  • Nachweis über Ihre Mitgliedschaft im Schießsportverein oder Ihrer Jagdgenossenschaft.
  • Ein erweitertes Führungszeugnis, um Ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen.
  • Ein Nachweis über das berechtigte Interesse (z. B. Mitgliedschaft in einem Schießsportverein oder Jagdgenossenschaft).

 

 

;

Schritt 6

Gebühren zahlen

 

Die Antragstellung ist in der Regel kostenpflichtig. Die Gebühren variieren je nach Bundesland und Art der Waffe. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde über die aktuellen Gebühren.

     

     

    ;

    Schritt 7

    Überprüfung, Bescheid und Abholung der Waffenbesitzkarte

     

    Die Behörde wird Ihren Antrag überprüfen, Ihre Zuverlässigkeit prüfen und die erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen durchführen. Dies kann einige Wochen bis Monate dauern. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen Bescheid von der Behörde. Danach können Sie Ihre Waffenbesitzkarte persönlich bei der Behörde abholen.

       

       

      ;

      Schritt 8

      Waffen kaufen

       

      Mit Ihrer Waffenbesitzkarte können Sie nun legal Waffen erwerben. Beachten Sie jedoch, dass der Erwerb und Transport von Schusswaffen weiteren Vorschriften unterliegt.

         

         

        Noch Fragen?

        Dann schreib uns jetzt gleich eine Nachricht!

        wir freuen uns dir weiterzuhelfen.